Zur Erleichterung des Warenverkehrs wurden in den Mitgliedstaaten Produktinfostellen eingerichtet. Aufgabe der Produktinfostellen ist es, Informationen über Anforderungen an Produkte bereitzustellen, die keiner vollständigen EU-weiten Harmonisierung unterliegen. Unternehmen soll somit der Marktzugang erleichtert werden. Informationen über sog. technische Vorschriften werden im Einzelfall zur Verfügung gestellt. Dabei kann es sich um verschiedene, häufig produktbezogene Anforderungen wie Maße, Kennzeichnungspflichten oder Qualitätsanforderungen handeln. Auf Nachfrage informieren die Produktinformationsstellen auch darüber, ob für bestimmte Waren eine Vorabgenehmigung erforderlich ist.

Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) nimmt diese Aufgaben wahr, soweit nicht ausschließlich landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Bedarfsgegenstände nach dem LFGB betroffen sind. In diesem Fall besteht eine Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Für den Bereich der Bauprodukte werden die Aufgaben der Produktinfostelle durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) wahrgenommen.

Die Produktinfostellen stellen auch Kontaktinformationen zu den in Deutschland zuständigen Marktüberwachungsbehörden bereit.

produktbezogene Informationen bezüglich SARS-CoV-2

Produktinformationsstelle für das Bauwesen

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
E-Mail: pcpc-germany@dibt.de

www.pcpc-germany.eu

Produktinfostelle für Lebensmittel, Landwirtschafts- & Fischereiprodukte sowie Bedarfsgegenstände

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
E-Mail: produktinfo@ble.de

www.ble.de

Produktinfostelle für alle übrigen Produkte

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Unter den Eichen 87
12205 Berlin
Fax: +49 (0) 30 8104 - 73748
E-Mail: produktinfostelle@bam.de

www.bam.de

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