Produktinfostelle für Investitions- & Konsumgüter sowie sonstige Produkte (PCP)
Zur Verbesserung des freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union wurden in den Mitgliedstaaten Produktinfostellen eingerichtet. Die Produktinfostellen sollen den Wirtschaftsbeteiligten anderer Mitgliedstaaten den Zugang zum nationalen Markt erleichtern.
Hintergrund
Die Errichtung der Produktinfostellen erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2019/515 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind.
Anfragen
Anfragen zur Markteinführung von Investitions- & Konsumgütern sowie sonstigen Produkten richten Sie bitte an produktinfostelle@bam.de