SOLVIT ist ein von den Verwaltungen jedes EU-Mitgliedstaats und der EWR-Staaten bereitgestellter außergerichtlicher Problemlösungsmechanismus, der unentgeltlich zur Verfügung steht und pragmatische Lösungen für Probleme von Personen sowie von Unternehmen finden soll, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen.

Die Grundsätze für die Arbeitsweise von SOLVIT werden in der Empfehlung 2013/461/EU der Kommission dargelegt. In der VO 2019/515 ist SOLVIT für den Bereich des nicht harmonisierten Warenverkehrs erstmals ausdrücklich in einem verbindlichen Rechtsakt als Problemlösungsdienst genannt.

Trifft eine Behörde eine Verwaltungsentscheidung zur Beschränkung oder Versagung des Marktzugangs, muss der Bescheid einen ausdrücklichen Hinweis auf SOLVIT enthalten.

Wenn ein von einer Verwaltungsentscheidung nach der VO 2019/515 betroffenes Unternehmen diese SOLVIT vorgelegt hat, können die beteiligten SOLVIT-Stellen die Europäische Kommission mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragen, wenn sie dies bei der Lösung eines Einzelfalles für zweckmäßig erachten. Die Kommission ist zu einer Stellungnahme innerhalb von 45 Tagen verpflichtet. Die Stellungnahme wird im Rahmen des SOLVIT-Verfahrens berücksichtigt und gegenüber dem betroffenen Unternehmen und den anderen Mitgliedstaaten bekannt gegeben.

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