Rechtsbehelfe

Bei Streitigkeiten zwischen den zuständigen Behörden und einem Wirtschaftsbeteiligten sind je nach Ausgangssituation zwei unterschiedliche Rechtsbehelfe, der Widerspruch mit ggf. sich anschließender Klage oder der Einspruch, gegeben.

Widerspruch

Eine den Marktzugang beschränkende Entscheidung einer Verwaltungsbehörde stellt regelmäßig einen Verwaltungsakt nach § 35 VwVfG dar. Gegen diesen kann der Betroffene innerhalb eines Monats - bei fehlender Rechtsmittelbelehrung innerhalb eines Jahres - nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts Widerspruch einlegen (§ 70 Abs. 1 VwGO ). Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde einzulegen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, kann der Betroffene - wieder innerhalb eines Monats bzw. eines Jahres - Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einlegen (§ 42 VwGO). Eine Klage ohne vorheriges Widerspruchsverfahren ist in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Regelmäßig ist dies der Fall, wenn der den Marktzugang beschränkende Bescheid von einer obersten Landesbehörde erlassen wurde (§ 68 VwGO)..

Einspruch

Handelt es sich bei der Maßnahme der Behörde um die Feststellung einer vom Wirtschaftsbeteiligten begangenen Ordnungswidrigkeit in Form eines Bußgeldbescheides, so ist der statthafte Rechtsbehelf der Einspruch. Ordnungswidrigkeiten sind rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklichen, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, einzulegen (§ 67 OWiG ). Auf den Einspruch hin kann die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid zurücknehmen. Andernfalls leitet sie den Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht weiter (§ 69 OWiG ).

SOLVIT

SOLVIT ist ein Online-Netzwerk zur Problemlösung, in dem die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um auf pragmatische Weise Probleme zu lösen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen.

Regelwerke

Bezugsquellen für Gesetze und Verordnungen, Normen, Regelwerke und Bestimmungen