Der Sachverständigenausschuss für explosionsgefährliche Stoffe ist ein beratender Ausschuss beim Bundesministerium des Innern (BMI). Er berät die Bundesregierung und die Bundesministerien und erarbeitet Stellungnahmen zu Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln. Mitglieder des Ausschusses sind Vertreter von Bundesministerien und -behörden und aus fachlich beteiligten Ressorts der Landesregierungen. Auch Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und Vertreter aus der Wirtschaft und den Gewerkschaften gehören dem Ausschuss an.

Prüfung von Feuerwerk

Prüfung von Pyrotechnik auf dem BAM Testgelände Technische Sicherheit

Quelle: BAM

Die Aufgaben umfassen

  • Beratung und Erarbeitung von Stellungnahmen im Bereich explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör
  • Ermitteln von Regeln, die dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen
  • Ermitteln weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse und Informationen zu explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör, einschließlich der Einstufung und Kennzeichnung
  • Ermitteln der Art und Weise, wie Anforderungen an Produkte erfüllt und deren Sicherheit verbessert werden können
  • Erarbeiten von Empfehlungen zur Fortentwicklung der Rechtsvorschriften zu explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör.

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Ausschusses ist § 6 Absatz 2 des Sprengstoffgesetzes (SprengG). Der Ausschuss berücksichtigt auch die europäische Rechtsetzung. Erkenntnisse aus Produktmängeln sowie neue Erkenntnisse zu Risiken fließen ebenfalls in die Arbeit ein.

Vorsitz
Bundesministerium des Innern, Referat KM5
Vorsitz bei Beratungsgegenständen nach den §§ 24, 25 SprengG
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat IIIb3
Geschäftsführung
Dr. René Costard
Geschäftsstelle
BAM Explosivstoffe und Pyrotochnik, E-Mail: GST-SVA-SprengG@bam.de

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