Konzept

Die Marktüberwachungsbehörden haben eine wirksame Marktüberwachung auf der Grundlage eines Überwachungskonzepts zu gewährleisten. Das Überwachungskonzept soll insbesondere umfassen:

  1. die Erhebung, Speicherung und Nutzung von Informationen zur Ermittlung von Mängelschwerpunkten und Warenströmen ortsbeweglicher Druckgeräte,
  2. die Aufstellung und Durchführung von Marktüberwachungsprogrammen, auf deren Grundlage die ortsbeweglichen Druckgeräte überprüft werden. Diese Programme sind regelmäßig zu aktualisieren.

Die Marktüberwachungsbehörden überprüfen und bewerten regelmäßig, mindestens aber alle vier Jahre die Wirksamkeit des Überwachungskonzepts.