AKB

Im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wurde 2010, basierend auf dem Gesetz über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG), ein Akkreditierungsbeirat (AKB) eingerichtet. Der AKB berät und unterstützt die Bundesregierung und die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) in Fragen der Akkreditierung.

Die Aufgaben des AKB umfassen insbesondere:

  • die Ermittlung von allgemeinen und sektoralen Regeln, die Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen und Akkreditierungstätigkeiten konkretisieren
  • die Förderung der Nutzung der Akkreditierung als vertrauensbildendes Element der Konformitätsbewertung
  • die Koordinierung der deutschen Vertretung und Haltung bei den Sitzungen der Europäischen Kooperation für Akkreditierung (EA).

Dem AKB gehören sachverständige Personen aus unterschiedlichen interessierten Kreisen an. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beruft im Einvernehmen mit den zuständigen Bundesressorts die Mitglieder des AKB für drei Jahre.

Der AKB tagt mindestens zweimal pro Jahr. Die Ergebnisse der Beratungen sind öffentlich verfügbar.

Im Zeitraum 2010/2011 hat der AKB acht Fachbeiräte eingerichtet, die den AKB bei der Ermittlung von Regeln unterstützen.

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Geschäftsstelle

Die Geschäftsführung für den Akkreditierungsbeirat wurde der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) übertragen.

Hintergrund

Gemäß der europäischen Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Akkreditierung und Marktüberwachung ist Akkreditierung eine hoheitliche Tätigkeit, die ab dem 1. Januar 2010 in den Mitgliedstaaten jeweils nur von einer nationalen Akkreditierungsstelle durchgeführt werden darf.

Hierfür wurde eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) beliehen.

Grundlage für die Einrichtung der DAkkS bildet das AkkStelleG, das im August 2009 in Kraft trat. Es regelt unter anderem die Aufgaben und Befugnisse der nationalen Akkreditierungsstelle sowie des Akkreditierungsbeirats.