Die Ermittlung von Akkreditierungsregeln durch den Akkreditierungsbeirat (AKB) gewährleistet Transparenz und die Einbindung der interessierten Kreise in die Regelsetzung. Gemäß § 5 Abs. 2 Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) betrifft die Ermittlung allgemeine und sektorale Regeln, welche die Anforderungen - insbesondere aus Rechtsvorschriften - an Konformitätsbewertungsstellen bzw. für Akkreditierungstätigkeiten konkretisieren oder ergänzen.

Regeln im Sinne des § 5 Abs. 2 AkkStelleG:

DAkkS Regelwerk

Im DAkkS-Regelwerk finden sich Anforderungen, welche von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) selbst bzw. in ihren Sektorkomitees (SK) erarbeitet und der Akkreditierung zugrunde gelegt werden. Alle durch den AKB ermittelten Regeln der DAkkS veröffentlicht sie in vollem Wortlaut auf ihrer Homepage. Diese Regeln werden entsprechend von der DAkkS auf einem Deckblatt gekennzeichnet. Alle durch den Akkreditierungsbeirat ermittelten Regeln werden zusätzlich in vollem Wortlaut im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Gemäß der Beschlüsse des Akkreditierungsbeirates (AKB 24/11 und 22/12) beanspruchen europäisch harmonisierte Normen sowie Regeln, welche von den internationalen Organisationen EA (European Co-operation for Accreditation), IAF (International Accreditation Forum) und ILAC (International Laboratory Accreditation Cooperation) veröffentlicht wurden, ohne Ermittlung im Einzelfall Geltung als Regel im Sinne des AkkStelleG.

Normen

Entwürfe für neue bzw. überarbeitete Normen sind für die Dauer der öffentlichen Einspruchsfrist im Norm-Entwurfs-Portal von DIN (Deutsches Institut für Normung e. V.) einsehbar.
Veröffentlichte Normen sind an den Normen-Infopoints einsehbar bzw. über den Beuth Verlag erhältlich.
Informationen zur Normungsarbeit, einschließlich Ansprechpartnern für einzelne Ausschüsse und Hinweise zur Anwendung von Normen erhalten Sie auf der DIN-Homepage.

EA- IAF- ILAC-Regeln

Europäisch und international abgestimmte Anforderungen an die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen werden in EA-, IAF- und ILAC-Regeln dargelegt.