Wie entstehen Produktverordnungen im Rahmen von Ökodesign und der Energieverbrauchskennzeichnung?

  1. Produkt ist im Arbeitsplan der Kommission für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung enthalten
  2. Vorstudie der Kommission und Folgenabschätzung
  3. Diskussion neuer Verordnungsvorschläge im Ökodesignforum (neu durch die ESPR; bisher: Konsultationsforum)
  4. Diskussion neuer Verordnungsvorschläge in der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten
  5. Verabschiedung des delegierten Rechtsaktes durch die Kommission
  6. Zwei Monate Einspruchsfrist für Rat und Parlament
  7. Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, Inkrafttreten 20 Tage nach Veröffentlichung
  8. Geltungsbeginn der Anforderungen üblicherweise frühestens 18 Monate nach Inkrafttreten

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links