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Heizen, Lüften, Kühlen
Weiterführende Informationen
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Produkte
Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit einer Wärmenennleistung bis zu 400 kW
Verbundanlagen daraus bis zu einer Nennleistung von höchstens 70 kW, Temperaturregler, SolareinrichtungenWarmwasserbereiter mit einer Wärmenennleistung bis 400 kW und
Warmwasserspeicher mit einem Speichervolumen bis 2000 Liter
Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern mit einer Wärmenennleistung bis 70 kW und SolareinrichtungenNetzbetriebene Raumklimageräte mit einer Nennleistung bis 12 kW für das Kühlen bzw. für das Heizen bei Produkten ohne Kühlfunktion,
Komfortventilatoren mit einer elektrischen Ventilatorleistungsaufnahme bis 125 WFestbrennstoffkessel mit Nennwärmeleistung bis 500 kW
Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte mit einer Nennwärmeleistung bis zu 50 kW
Einzelraumheizgeräte mit einer Nennwärmeleistung bis zu 50 kW (Haushalt) und bis zu 120 kW (Gewerbe)Luftheizungsprodukte mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 1 MW
Kühlungsprodukte und Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur mit einer Nennkühlleistung von bis zu 2 MW und GebläsekonvektorenLüftungsanlagen, Wohnraumlüftungsgeräte
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Heizkessel und Kombiboiler (Gas/Öl/Elektrisch) ENER 1
Informationen zum Austausch von raumluftunabhängigen Gasetagenheizungen
Überabeitung der Verordnungen 2023
Die Verordnungen zu Heizkesseln und Kombiboilern werden zurzeit überarbeitet. Dazu tagt das Konsultationsforum am 27.4.2023. Seitens der EU-Kommission sind im Ökodesign strengere Mindesteffizienzwerte, Erweiterung des Geltungsbereichs bis 1 MW Leistung, eine neuer Primärenergiefaktor für Strom und Neuerungen bei der Drittstellenprüfung vorgeschlagen. Die Anforderungen sollen in zwei Schritten (2025 und 2029) wirksam werden und würden im zweiten Schritt keine ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel mehr am Markt lassen. Das Energielabel wird eine neue Skala von A-G bekommen. Auch die Anforderungen an Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher werden geändert.
Die Entwürfe sind am Ende dieser Seite verfügbar.
Verordnungen
Die delegierten Verordnungen VO (EU) 813/2013 zu Ökodesignanforderungen und VO (EU) 811/2013 zur Energieverbrauchskennzeichnung wurden am 6. September 2013 veröffentlicht. Die Verordnung (EU) 2016/2282 ändert Anhang IV der 813/2013 bezüglich Toleranzen bei der Produktkonformitätsprüfung durch Behörden. Die Verordnung (EU) 518/2014 ergänzt die 811/2013 um Vorgaben zur Energieverbrauchskennzeichnung im Internet, die Verordnung (EU) 2017/254 bezüglich Toleranzen in der Produktkonformitätsprüfung durch Behörden.
Leitfaden
Im September 2015 hat die Kommission einen Leitfaden (Guidelines) zu den Verordnungen 811, 812, 813 und 814 (Lose ENER 1 und ENER 2) vorgelegt.
Verordnung Anwendungsbereich Ausnahmen Anforderungen hinsichtlich Neue Anforderungen ab (EU) 813/2013 Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit einer Wärmenennleistung bis zu 400 kW s. Artikel 1, (2) der Verordnung Raumheizungs-Energieeffizienz, Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz, Schallleistungspegel, Ausstoß von Stickoxiden, Produktinformationen 26.09.2015
26.09.2017
26.09.2018(EU) 811/2013 Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte sowie Verbundanlagen daraus bis zu einer Nennleistung von höchsten 70 kW, Temperaturregler, Solareinrichtungen s. Artikel 1, (2) der Verordnung Energieverbrauchskennzeichnung, Produktdatenblatt 26.09.2015
26.09.2019Dokumente
Ökodesign
Verordnung (EU) 813/2013 Konsolidiert Januar 2017, alle Sprachen
Leitfaden für Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter, englisch
Verbrauchskennzeichnung
Verordnung (EU) 811/2013 Konsolidiert März 2017, alle Sprachen
Leitfaden für Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter, englisch
Hilfsmittel
Programm zur Berechnung der Energieeffizeinz von Heizungsverbundanlagen (Excel-Datei mit Makros)
Weitere Informationen
Faltblatt "Effizienzlabel für alte Heizungen"
Überarbeitung 2023
Webseite der Überarbeitungsstudie
Zusammenfassung und Erläuterung
Vorschlag Ökodesign Heizkessel/Kombiboiler zum Ersatz der VO 813/2013
Vorschlag Energielabel Heizkessel/Kombiboiler zum Ersatz der VO 811/2013
Erläuterungen zum Monitoring bei Heizkesseln -
Warmwasserbereiter (Gas/Öl/Elektrisch) ENER 2
Überarbeitung der Verordnungen 2023
Die Verordnungen zu Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern werden zurzeit überarbeitet. Dazu tagt das Konsultationsforum am 27.4.2023. Seitens der EU-Kommission sind im Ökodesign u.a. strengere Mindesteffizienzwerte differenziert nach Wärmeerzeugungsart und ein neuer Primärenergiefaktor vorgeschlagen. Die Anforderungen sollen 2025 wirksam werden. Das Energielabel wird eine neue Skala von A-G bekommen. Auch die Anforderungen an Heizkessel und Kombiboiler werden geändert.
Die Entwürfe sind am Ende dieser Seite verfügbar.
Verordnungen
Die Verordnungen (EU) 814/2013 zu Ökodesignanforderungen und (EU) 812/2013 zur Verbrauchskennzeichnung wurden am 6. September 2013 veröffentlicht. Die Verordnung (EU) 2016/2282 ändert Anhang V der 814/2013 bezüglich Toleranzen bei der Produktkonformitätsprüfung durch Behörden.
Die Verordnung (EU) 518/2014 ergänzt die 812/2013 um Vorgaben zur Energieverbrauchskennzeichnung im Internet, die Verordnung (EU) 2017/254 ändert Anhang IX bezüglich Toleranzen in der Produktkonformitätsprüfung durch Behörden.
Leitfaden
Im September 2015 hat die Kommission einen Leitfaden (Guidelines) zu den Verordnungen 811, 812, 813 und 814 (Lose ENER 1 und ENER 2) vorgelegt.
Überprüfung der separaten Anforderungen
Artikel 7 (2) der Ökodesignverordnung schreibt eine Überprüfung der separaten Anforderungen für verschiedene Warmwasserbereiter vor. Nach Beauftragung einer Studie legt die Kommission am 27. März 2017 dem Konsultationsforum einen Bericht vor.
Verordnung Anwendungsbereich Ausnahmen Anforderungen hinsichtlich Neue Anforderungen ab (EU) 814/2013 Warmwasserbereiter mit einer Wärmenennleistung bis 400 kW und Warmwasserspeicher mit einem Speichervolumen bis
2000 Liters. Artikel 1, (2) der Verordnung Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz, Speichervolumen und Menge des Mischwassers, Schallleistungspegel, Ausstoß von Stickoxiden, Produktinformationen, Warmhalteverluste bei Warmwasserspeichern 26.09.2015
26.09.2017
26.09.2018(EU) 812/2013 Warmwasserbereiter mit einer Wärmenennleistung bis 70 kW, Warmwasserspeicher mit einem Speichervolumen bis 500 Liter, Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern mit einer Wärmenennleistung bis 70 kW und Solareinrichtungen s. Artikel 1, (2) der Verordnung Energieverbrauchskennzeichnung, Produktdatenblatt 26.09.2015
26.09.2017Dokumente
Ökodesign
Verordnung (EU) 814/2013 konsolidierter Text Januar 2017, alle Sprachen
Leitfaden für Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter, englisch
Verbrauchskennzeichnung
Verordnung (EU) 812/2013 konsolidierter Text 26. April 2018, alle Sprachen
Leitfaden für Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter, englisch
Überarbeitung
Webseite der Überarbeitungsstudie
Zusammenfassung und Erläuterung
Vorschlag Ökodesign Warmwasser zum Ersatz der VO 814/2013
Vorschlag Energielabel Warmwasser zum Ersatz der VO 812/2013 -
Klima- und Lüftungstechnik im Haushalt ENER 10
Verordnungen
Die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung für Luftkonditionierer (Klimageräte) (EU) 626/2011 wurde am 6. Juli 2011 veröffentlicht.
Die Verordnung zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumklimageräten und Komfortventilatoren (EU) 206/2012 wurde am 10. März 2012 veröffentlicht. Anhang III (Toleranzen in der Produktkonformitätsprüfung durch Behörden) wurde durch die Verordnung (EU) 2016/2282 geändert.
Die Verordnung (EU) 518/2014 ergänzt die 626/2011 um Vorgaben zur Energieverbrauchskennzeichnung im Internet. Die Verordnung (EU) 2017/254 ändert den Anhang VIII bezüglich Toleranzen in der Produktkonformitätsprüfung durch Behörden.
Anwendungsbereich
Dunstabzugshauben werden in Los ENER 22 behandelt.
Wohnraumlüftungsgeräte werden mit den Lüftungsanlagen in Los ENTR 6 behandelt.Verordnung Anwendungsbereich Ausnahmen Anforderungen hinsichtlich Neue Anforderung ab (EU) 206/2012 Netzbetriebene Raumklimageräte mit einer Nennleistung bis 12 kW für das Kühlen bzw. für das Heizen bei Produkten ohne Kühlfunktion,
Komfortventilatoren mit einer elektrischen Ventilatorleistungsaufnahme bis 125 W
netzbetriebene Luftkonditionierer mit einer Nennleistung bis 12 kW Kühlleistung bzw. Heizleistung bei Produkten ohne Kühlfunktion Mindestenergieeffizienz, Leistungsaufnahme im Aus- und Bereitschaftszustand, Schallleistungspegel, Produktinformationen 01.01.13
01.01.14(EU) 626/2011 Netzbetriebene Luftkonditionierer mit einer Nennleistung bis 12 kW Kühlleistung bzw. Heizleistung bei Produkten ohne Kühlfunktion Geräte, die nichtelektrische Energiequellen verwenden, Luftkonditionierer, bei denen auf der Verflüssiger- und/oder der Verdampferseite keine Luft als Wärmeträger verwendet wird Energieverbrauchskennzeichnung, Produktdatenblatt 01.01.2013
01.01.2015
01.01.2017
01.01.2019Dokumente
Ökodesign
Verordnung (EU) 206/2012 (konsolidierter Text Januar 2017, alle Sprachen)
Verbrauchskennzeichnung
Verordnung (EU) 626/2011 (konsolidierter Text März 2017, alle Sprachen)
Berichtigung von 26.9.2023 durch Verodnung (EU) 2023/2048
Überarbeitung
Die Abschlussberichte der Überarbeitungsstudie liegen vor. Ziel der Überarbeitung ist es, die Anforderungen vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung, des Nutzerverhaltens, der Marktentwicklung, und ökologischer sowie ökonomischer Faktoren zu prüfen.
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Festbrennstoffkessel ENER 15
Verordnungen
Die Verordnungen (EU) 2015/1189 zum Ökodesign sowie (EU) 2015/1187 zur Energieverbrauchskennzeichnung sind am 21. Juli 2015 veröffentlicht worden. Erste Anforderungen bezüglich der Energieverbrauchskennzeichnung gelten ab April 2017.
Die Verordnung (EU) 2016/2282 ändert Anhang IV der Ökodesignverordnung bezüglich Toleranzen bei der Produktkonformitätsprüfung durch Behörden.
Die Verordnung (EU) 2017/254 ändert Anhang X der Labelverordnung bezüglich Toleranzen bei der Produktkonformitätsprüfung durch Behörden.
Anwendungsbereich
Die Feuerungsanlagen für Beheizung einzelner Räume werden jetzt gemeinsam mit anderen Einzelraumheizungen unter Los ENER 20 behandelt.
Verordnung Anwendungsbereich Ausnahmen Anforderungen hinsichtlich Neue Anforderungen ab (EU) 2015/1189 Festbrennstoffkessel mit Nennwärmeleistung bis 500 kW s. Art. 1 (2) der Verordnung Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad, Raumheizungsjahresemissionen, Produktinformationen 01.01.2020 (EU) 2015/1187 Festbrennstoffkessel mit Nennwärmeleistung bis 70 kW s. Art. 1, 2. der Verordnung Energieverbrauchskennzeichnung, Produktdatenblatt 01.04.2017
01.07.2017
26.09.2019Deutsche Staubgrenzwerte strenger als im Ökodesign!
Die Ökodesign-Verordnung für Festbrennstoffkessel enthält einen Staubgrenzwert für das Inverkehrbringen von Festbrennstoffkesseln, der weniger anspruchsvoll ist als derjenige Staubgrenzwert für den Betrieb von Festbrennstoffkesseln nach der 1. BImSchV, der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen. Die Europäische Kommission hat am 13. Mai 2020 einen Beschluss erlassen, wonach Deutschland die einzelstaatlichen Bestimmungen über Emissionsgrenzwerte für Staub beibehalten darf.
Informationen dazu finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: Heizen mit Holz
Dokumente
Ökodesign
Verordnung (EU) 2015/1189 Konsolidiert Januar 2017, alle Sprachen
Verbrauchskennzeichnung
Verordnung (EU) 2015/1187 Konsolidiert Februar 2017, alle Sprachen
Leitfaden für Raumheizgeräte, Warmwasserbereiter und Festbrennstoffkessel, englisch
Drittstellenprüfung
Eine Studie betrachtet die mögliche Drittstellenprüfung von Festbrennstoffkesseln und Festbrennstoff Einzelraumheizgeräten.
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Einzelraumheizgeräte ENER 20
Die Studie wurde im Juni 2012 abgeschlossen. Im September 2012 wurde das Arbeitspapier im Konsultationsforum diskutiert. Festbrennstoffgeräte waren Teil der Vorstudie von Produktlos ENER 15.
Verordnungen
Am 21. Juli 2015 wurden die Ökodesign-Verordnungen (EU) 2015/1188 für Einzelraumheizgeräte und (EU) 2015/1185 für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte sowie (EU) 2015/1186 für die Energieverbrauchskennzeichnung von Einzelraumheizgeräten veröffentlicht. Erste Anforderungen gelten ab 2018.
Die Verordnungen 2015/1185 und 2015/1188 wurden durch die Verordnung (EU) 2016/2282 bezüglich Toleranzen bei der Produktkonformitätsprüfung durch Behörden geändert. Diese Änderung erfolgt bei der Labelverordnung (EU) 2015/1186 durch die (EU) 2017/254.
Verordnung Anwendungsbereich Ausnahmen Anforderungen hinsichtlich Neue Anforderungen ab (EU) 2015/1185 Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte mit einer Nennwärmeleistung bis zu 50 kW s. Art. 1, 2. der Verordnung Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad, Emissionen, Produktinformationen 01.01.2022 (EU) 2015/1188 Einzelraumheizgeräte mit einer Nennwärmeleistung bis zu 50 kW (Haushalt) und bis zu 120 kW (Gewerbe) s. Art. 1 a)-g) der Verordnung Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad, Emissionen, Produktinformationen 01.01.2018 (EU) 2015/1186 Einzelraumheizgeräte mit einer Nennwärmeleistung bis zu 50 kW s. Art. 1 a)-j) der Verordnung Energieverbrauchskennzeichnung, Produktdatenblatt 01.01.2018
01.04.2018
01.01.2022
01.04.2022Dokumente
Ökodesign
Verordnung (EU) 2015/1185 (Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte) Konsolidiert Januar 2017, alle Sprachen
Verordnung (EU) 2015/1188 (Einzelraumheizgeräte) Konsolidiert Januar 2017, alle Sprachen
Leifaden für Einzelraumheizgeräte
Verbrauchskennzeichnung
Verordnung (EU) 2015/1186, Konsolidiert Februar 2017, alle Sprachen
Leifaden für Einzelraumheizgeräte
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Warmluftzentralheizung (ohne KWK) ENER 21
Verordnungen
Die Verordnung (EU) 2016/2281 wurde am 20. Dezember 2016 veröffentlicht und gleich am 30. Dezember durch die Verordnung (EU) 2016/2282 geändert. Der Anhang IV zu Toleranzen bei der Produktkonformitätsprüfung durch Behörden wurde ersetzt.
Verordnung Anwendungsbereich Ausnahmen Anforderungen hinsichtlich Neue Anforderungen ab (EU) 2016/2281 Luftheizungsprodukte
mit einer Nennwärmeleistung
von bis zu 1 MW, Kühlungsprodukte
und Prozesskühler mit hoher
Betriebstemperatur
mit einer Nennkühlleistung von bis zu 2 MW
und Gebläsekonvektorens. Art. 1, (2) der Verordnung Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad, Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrad, Jahresarbeitszahl, Emissionen, Produktinformationen 01.01.2018
26.09.2018
01.01.2021Dokumente
Ökodesign
Verordnung (EU) 2016/2281 Konsolidiert Januar 2017, alle Sprachen
Leitfaden (englisch)
Weitere Informationen
Faltblatt "Die Luft ist rein - Effiziente Klima- und Lüftungsanlagen helfen Energie sparen"
QuickChecks Kälte und Lüftung - Mit den neuen QuickChecks können Sie nach Beantwortung weniger Fragen erfahren, wie hoch der Energieverbrauch Ihrer Anlagen ist und welche Kosten damit ungefähr verbunden sind. Sie erhalten Hinweise auf Einsparpotenziale und erfahren, ob Handlungsbedarf für Sie besteht.
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Klimatechnik GROW 6
Verordnungen
Die Verordnung (EU) 1253/2014 zu Ökodesignanforderungen sowie die Verordnung (EU) 1254/2014 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Wohnungslüftungsgeräten sind am 25.11.2014 im EU Amtsblatt veröffentlicht worden.
Die Verordnung (EU) 2016/2282 ändert den Anhang VI der Ökodesignverordnung bezüglich Toleranzen bei der Produktkonformitätsprüfung durch Behörden.
Die Verordnung (EU) 2017/254 ändert den Anhang IX der Energiekennzeichnungsverordnung bezüglich Toleranzen bei der Produktkonformitätsprüfung durch Behörden.Verordnung Anwendungsbereich Ausnahmen Anforderungen hinsichtlich Neue Anforderungen ab (EU) 1253/2014 Lüftungsanlagen s. Art. 1 (2) der Verordnung Spezifischer Energieverbrauch, Schallleistung, Mindestrückwärmezahl, Ventilatorleistung und -effizienz, Verfügbarkeit von: Warnvorrichtung Druckabfall Filter, Wärmerückgewinnungssystem, Mehrstufenantrieb, Drehzahlregelung, Einrichtung zur thermischen Umgehung, optische Filterwechselanzeige 01.01.2016 01.01.2018 (EU) 1254/2014 Wohnraumlüftungsgeräte s. Art. 1 (2) der Verordnung Energieverbrauchskennzeichnung, Produktdatenblatt 01.01.2016 Dokumente
Ökodesign
Verordnung (EU) 1253/2014 (konsolidierter Text Januar 2017, alle Sprachen)
Verbrauchskennzeichnung
Verordnung (EU) 1254/2014 (konsolidierter Text März 2017, alle Sprachen)
FAQ
Frequently Asked Questions to commission regulation (EU) No 1253/2014 and delegated commission regulation (EU) No 1254/2014 - final draft
Weitere Informationen
Faltblatt "Die Luft ist rein - Effiziente Klima- und Lüftungsanlagen helfen Energie sparen"
QuickChecks Kälte und Lüftung - Mit den neuen QuickChecks können Sie nach Beantwortung weniger Fragen erfahren, wie hoch der Energieverbrauch Ihrer Anlagen ist und welche Kosten damit ungefähr verbunden sind. Sie erhalten Hinweise auf Einsparpotenziale und erfahren, ob Handlungsbedarf für Sie besteht.
Effizienzrechner Klima-Lüftung der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE)
Überarbeitung
Webseite der Überarbeitungsstudie https://www.ecoventilation-review.eu/
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Dampfkessel GROW 7
Die Vorstudie wurde Ende 2014 abgeschlossen
Maßnahmen im Rahmen von Ökodesign oder der Energieverbrauchskennzeichnung sind laut Arbeitsplan 2016-2019 momentan nicht geplant.
Dokumente
Vorstudie: "Ecodesign Preparatory Study on Steam Boilers"