Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) wird sowohl im Energieverbrauchsrelevanteprodukte-Gesetz EVPG als auch im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz EnVKG als die "Beauftragte Stelle" genannt. Die daraus folgenden Aufgaben bearbeitet die BAM auf mehreren Ebenen und verbindet damit die Interessen der EU-Kommission, des Bundes und der Länder sowie der Hersteller, Lieferanten, Importeure und der Öffentlichkeit.

Informationsangebot für die Öffentlichkeit

Die BAM informiert die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der Ökodesign-Richtlinie, der Rahmenverordnung zur Verbrauchskennzeichnung, des EVPG und des EnVKG. Sobald Durchführungsmaßnahmen rechtskräftig sind, veröffentlicht sie auch Informationen zur Konformitätsbewertung.

Die BAM lädt ein zu Informationsveranstaltungen und beteiligt die Interessengruppen, wenn aktuell über technische oder organisatorische Fragen Diskussionsbedarf besteht.

Damit unterstützt die BAM Hersteller und Importeure, dass sie die Regelungen des EVPG und des EnVKG fristgerecht für ihre Produkte einhalten. Besondere Beachtung gilt hier den kleinen und mittleren Unternehmen sowie den Kleinstunternehmen.

Fachlicher Austausch / Vorbereitung von Durchführungsmaßnahmen

Die Verordnungen werden mit Hilfe von Durchführungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten umgesetzt. Durchführungsmaßnahmen können spezifische und allgemeine Ökodesign-Anforderungen sowie Festlegungen zur Produktinformation enthalten. Spezifische Anforderungen sind messbare Größen. Anforderungen werden in Form von Grenzwerten gegeben, wie beispielsweise die Leistungsaufnahme in Watt pro bestimmter Funktionen. Anforderungen an die Produktinformation legen fest, worüber die Hersteller über das Produkt informieren müssen, beispielsweise in Form eines Datenblattes oder im Internet.

Die EU-Kommission bereitet diese Durchführungsmaßnahmen in sogenannten Konsultationsforen vor. Die BAM entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter in das Konsultationsforum zur Ökodesign-Richtlinie und zur Verbrauchskennzeichnungsverordnung.

Die deutsche Delegation erarbeitet im Vorfeld eine Position, die zwischen den beiden beteiligten Bundesoberbehörden der BAM und dem Umweltbundesamt abgestimmt wird. In diese Position fließen auch fachliche Stellungnahmen von Interessensgruppen in Deutschland ein. Die Stellungnahmen können in schriftlicher Form an die BAM gesandt oder im sogenannten Beraterkreis geäußert werden. Die Beraterkreise finden in Berlin statt und werden von der BAM geleitet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Beraterkreises kommen aus Industrie- und Umweltverbänden, Unternehmen, Normungsgremien, unabhängigen Organisationen sowie den beteiligten Behörden und Ministerien. Je nach Produktlos wechselt die Zusammensetzung des Beraterkreises und je nach Interesse können sich jederzeit weitere Personen oder Institutionen anmelden.

Der fachliche Austausch im Beraterkreis für ein bestimmtes Produktlos findet immer vor dem nächstfolgenden Konsultationsforum und Regelungsausschuss statt, auf dem es auf EU-Ebene behandelt wird. So werden die Ergebnisse aus den Beraterkreisen in der schriftlichen Stellungnahme Deutschlands berücksichtigt.
Die Stellungnahmen werden auf dieser Internetseite veröffentlicht, nachdem sie an die EU-Kommission übermittelt wurde.

Marktüberwachung

Nur Regelungen, die überwacht werden, können wirksam sein. Die BAM koordiniert den Informationsaustausch zwischen den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sowie zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der EU. Dabei ist es sehr wichtig, dass alle zuständigen Behörden der EU rechtzeitig und gleichzeitig informiert werden. Denn: Erfüllt ein Produkt nicht die entsprechenden Kriterien, die in den Durchführungsmaßnahmen beschrieben sind, darf es in der gesamten EU nicht auf den Markt.

Auch berät die BAM die Länderbehörden bei der Erarbeitung ihres Überwachungskonzeptes und wie sie die Wirksamkeit ihrer Marktüberwachung überprüfen.

Forschungsprojekt „Unterstützung der Marktüberwachung“

Im Forschungsprojekt „Unterstützung der Marktüberwachung“ lässt die BAM im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) energieeffiziente Produkte im Labor testen. Die Tests werden an Produkten durchgeführt, die in der europäischen Richtlinie zum Ökodesign (2009/125/EG) und in der Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung ((EU) 2017/1369) geregelt sind und ein Energielabel tragen. Dabei kommen die Prüfmethoden nun selber auf den Prüfstand.

Konkret nehmen Expertinnen und Experten der BAM Prüfmethoden am Beispiel der vier Produktgruppen Dunstabzugshauben, Wäschetrockner, Klimageräte und Wärmepumpen unter die Lupe. So sollen Schwachstellen aufgedeckt und Prüfmethoden ergänzt, vereinfacht oder weiterentwickelt werden. Hierzu koordiniert die BAM auch Ringversuche bei externen Prüfinstituten.

Die Ergebnisse aus diesem Projekt sollen die Marktüberwachung unterstützen und mehr Transparenz schaffen, um das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Produktangaben zur Energieeffizienz zu stärken. Auch fließen die Ergebnisse in die jeweiligen nationalen und europäischen Gremien der Marktüberwachung und Normung ein.

Mit dem Projekt wird eine Maßnahme des "Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz" (NAPE) der Bundesregierung umgesetzt.

Forschungsprojekt "Unterstützung der Marktüberwachung"

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