Europäische Regelung

Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, ... sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Umsetzung in Deutschland

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG)

"Registrierungspflicht für Hersteller/Erstinverkehrbringer

Wer systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt (Hersteller/ Erstinverkehrbringer), muss bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Die Herstellereigenschaft knüpft dabei an das erstmalige gewerbsmäßige Inverkehrbringen oder Einführen nach Deutschland an und ist unabhängig von der Vertriebsmethode oder Handelsstufe (§ 3 Verpackungsgesetz (VerpackG))."

Verpackungsregister

Zuständiges Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMU)
Umwelt Bundesamt (UBA)

Zuständige Behörden der Länder

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Weitere Informationen

Merkblatt zur neuen Verpackungsverordnung (DIHK)

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Alle hier gesammelten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar.

Weiterführende Informationen