Europäische Regelung
Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen
Umsetzung in Deutschland
Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG)
"Textilerzeugnisse dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie entsprechend [...] der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 in deutscher Sprache zur Angabe ihrer Faserzusammensetzung etikettiert oder gekennzeichnet sind."
Zuständiges Resort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)