Europäische Regelung

Richtlinie 2000/14/EG über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen

Umsetzung in Deutschland

32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV)

"Ist die beigefügte EG-Konformitätserklärung nicht in deutscher Sprache ausgestellt, muss ferner die Kopie einer deutschen Übersetzung beigefügt sein." (§3)

Informationspflicht des Herstellers

Der Hersteller bzw. sein Bevollmächtigter hat sowohl der zuständigen Landesbehörde als auch der Europäischen Kommission eine Kopie der EG-Konformitätserklärung für jeden Geräte- / Maschinentyp zu übermitteln. Der europäischen Verpflichtung kann nachgekommen werden, indem die Eingabe, nach Registrierung, in der Noise Database durch den Hersteller selbst durchgeführt wird. Die Datenbank ist unter „EC Declaration of conformity“ zu finden.

Sämtliche weiterführenden Dokumente und Regelungen sind über die Website „Noise Emission“ der Europäischen Kommission zugänglich.

Zuständiges Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Umweltbundesamt (UBA)

Weitere Informationen

ZLS Richtlinienvertreter Outdoor

Zuständige Behörden der Länder

ICSMS Behördensuche

Alle hier gesammelten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar.

Weiterführende Informationen