Europäische Regelung
Richtlinie 2000/14/EG über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen
Umsetzung in Deutschland
"Ist die beigefügte EG-Konformitätserklärung nicht in deutscher Sprache ausgestellt, muss ferner die Kopie einer deutschen Übersetzung beigefügt sein." (§3)
Informationspflicht des Herstellers
Der Hersteller bzw. sein Bevollmächtigter hat sowohl der zuständigen Landesbehörde (nur Hersteller mit Sitz in Deutschland) als auch der Europäischen Kommission eine Kopie der EG-Konformitätserklärung für jeden Geräte- / Maschinentyp zu übermitteln. Die Einstellung der Maschinendaten durch den Hersteller in der KarLA-Datenbank genügt dieser nationalen Verpflichtung. Nach Registrierung als Hersteller können die Daten selbst eingeben werden.
Der europäischen Verpflichtung kann nachgekommen werden, indem die Eingabe ebenfalls selbst in der Noise Database selbst durchgeführt wird. Die Datenbank ist unter „EC Declaration of conformity“ zu finden.
Zuständiges Resort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Umweltbundesamt (UBA)
Weitere Informationen
ZLS Richtlinienvertreter Outdoor