Europäische Regelung
Richtlinie 2014/32/EU über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt
Richtlinie 2014/31/EU betreffend die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt
Umsetzung in Deutschland
"Der Hersteller hat dem Messgerät beim Inverkehrbringen die ... Informationen für die Verwendung in deutscher Sprache beizufügen." (MessEG §23 (4))
Zuständiges Resort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
Zuständige Behörden der Länder
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