Europäische Regelung

Richtlinie 2014/32/EU über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt
Richtlinie 2014/31/EU betreffend die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt

Umsetzung in Deutschland

Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG)

Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung - MessEV)

"Der Hersteller hat dem Messgerät beim Inverkehrbringen die ... Informationen für die Verwendung in deutscher Sprache beizufügen." (MessEG §23 (4))

Zuständiges Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)

Zuständige Behörden der Länder

ICSMS Behördensuche

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Weiterführende Informationen