Europäische Regelung

Richtlinie 2014/90/EU über Schiffsausrüstung

Umsetzung in Deutschland

Schiffsausrüstungsverordnung (SchAusrV)

Eine nationale Zulassung erteilt das BSH für Schiffsausrüstung, die nach deutschem Recht zulassungspflichtig ist, zu der es aber keine international harmonisierten Anforderungen gibt.

Zuständiges Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

Marktüberwachung

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

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Weiterführende Informationen