Europäische Regelung
Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG
Was ist neu?
Informationen zu den neuen Anforderungen finden Sie bei der EU Kommission, hier bei der IHK und speziell für Händler beim Händlerbund.
Umsetzung in Deutschland
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)
"Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern".
Zuständiges Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Zuständige Behörden der Länder
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)
ICSMS Behördensuche
Weitere Informationen
Produktsicherheit – Anforderungen an Unternehmen (EU Kommission)
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