Europäische Regelungen

Verordnung (EU) 2015/1189 im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Festbrennstoffkesseln

Zusätzliche Regelung in Deutschland

Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)

Der deutsche Staubgrenzwert für Festbrennstoffkessel ist weiterhin gültig

Die Ökodesign-Verordnung für Festbrennstoffkessel, die seit 1. Januar 2020 europaweit anzuwenden ist, enthält einen Staubgrenzwert für das Inverkehrbringen von Festbrennstoffkesseln, der weniger anspruchsvoll ist als derjenige Staubgrenzwert für den Betrieb von Festbrennstoffkesseln nach der 1. BImSchV, der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen.

Weitere Informationen

Heizen mit Holz

Zuständiges Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Zuständige Behörden der Länder

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Weiterführende Informationen