Europäische Regelungen
Zusätzliche Regelung in Deutschland
Der deutsche Staubgrenzwert für Festbrennstoffkessel ist weiterhin gültig
Die Ökodesign-Verordnung für Festbrennstoffkessel, die seit 1. Januar 2020 europaweit anzuwenden ist, enthält einen Staubgrenzwert für das Inverkehrbringen von Festbrennstoffkesseln, der weniger anspruchsvoll ist als derjenige Staubgrenzwert für den Betrieb von Festbrennstoffkesseln nach der 1. BImSchV, der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen.
Weitere Informationen
Zuständiges Resort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Zuständige Behörden der Länder
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