Es gibt keine Spezielle Vorschrift für Fahrräder, so dass diese unter die allgemeine Produktsicherheit fallen (es gibt harmonisierte Normen speziell zur Sicherheit von Fahrrädern).

Für die Teilnahme am Straßenverkehr gibt es jedoch Anforderungen aus der

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

So muss ein Fahrrad zwei unabhängige Bremsen haben, eine helltönende Glocke sowie eine Beleuchtungseinrichtung und mehrere Reflektoren. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl).
Ein Pedelec kann einen elektrischen Unterstützungsmotor mit einer maximalen Leistung von 250W haben und darf bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen.

Schnellere Pedelecs oder elektrische Kleinkrafträder benötigen eine Typenzulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt.

Weitere Informationen

ADFC
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Zuständiges Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVI)
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Zuständige Behörden der Länder

Produktsicherheit: ICSMS Behördensuche

Alle hier gesammelten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar.

Weiterführende Informationen