Es gibt keine Spezielle Vorschrift für Fahrräder, so dass diese unter die allgemeine Produktsicherheit fallen.
Für die Teilnahme am Straßenverkehr gibt es jedoch Anforderungen aus der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
So muss ein Fahrrad zwei unabhängige Bremsen haben, eine helltönende Glocke sowie eine Beleuchtungseinrichtung und mehrere Reflektoren. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl).
Ein Pedelec kann einen elektrischen Unterstützungsmotor mit einer maximalen Leistung von 250W haben und darf bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen.
Schnellere Pedelecs oder elektrische Kleinkrafträder benötigen eine Typenzulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt.
Weitere Informationen
ADFC
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Zuständiges Resort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Zuständige Behörden der Länder
Produktsicherheit: ICSMS Behördensuche