Europäische Regelung

Richtlinie 2014/68/EU über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt

Umsetzung in Deutschland

Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV)

"Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass die Betriebsanleitung und die Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache beigefügt sind"

Zuständiges Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Zuständige Behörden der Länder

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