MEuropäische Regelung

Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und Wassermotorräder

Umsetzung in Deutschland

Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder - 10. ProdSV)

Die EU-Konformitätserklärung ist in deutscher Sprache auszustellen. Jeder Hersteller hat dem Produkt die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen nach Maßgabe des Satzes 2 im Eignerhandbuch in deutscher Sprache beim Inverkehrbringen beizufügen.

Zuständiges Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Zuständige Behörden der Länder

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