Europäische Regelung

Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren

Umsetzung in Deutschland

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes (BattGDV)

Die Registrierung ist eine gesetzlich vorgeschriebene, aktiv zu beantragende Genehmigung, die für das Inverkehrbringen von Gerätebatterien, Fahrzeug- und Industriebatterien erforderlich ist. Bislang war hierfür eine entsprechende Anzeige beim Umweltbundesamt ausreichend. Mit dem Inkrafttreten des neuen BattG ist eine Registrierung bei der stiftung ear erforderlich.

Sie sind registrierungspflichtig, wenn Sie

Hersteller im Sinne des BattG sind und
die von Ihnen angebotenen Produkte als Batterien in den Anwendungsbereich des BattG fallen.

BatG-Melderegister

Zuständiges Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Umweltbundesamt (UBA) - Batteriegesetz

Zuständige Behörden der Länder

ICSMS Behördensuche

Alle hier gesammelten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar.

Weiterführende Informationen