Europäische Regelung
Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren (bis 17. August 2025)
Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien (erste Anforderungen ab 18. August 2024)
Umsetzung in Deutschland
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes (BattGDV)
Die Registrierung ist eine gesetzlich vorgeschriebene, aktiv zu beantragende Genehmigung, die für das Inverkehrbringen von Gerätebatterien, Fahrzeug- und Industriebatterien erforderlich ist. Bislang war hierfür eine entsprechende Anzeige beim Umweltbundesamt ausreichend. Mit dem Inkrafttreten des neuen BattG ist eine Registrierung bei der stiftung ear erforderlich.
Sie sind registrierungspflichtig, wenn Sie
Hersteller im Sinne des BattG sind und
die von Ihnen angebotenen Produkte als Batterien in den Anwendungsbereich des BattG fallen.
Zuständiges Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Umweltbundesamt (UBA) - Batteriegesetz
Zuständige Behörden der Länder
Weitere Informationen
TÜV Süd: "Umfassender Überblick zur neuen Batterieverodnung der EU"
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