Energielabel - Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichung
Richtlinie 2010/30/EU
Die Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung regelt die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten (Energielabel) und Produktinformationen. Sie hebt die Richtlinie 92/75/EWG, welche sich auf die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderer Ressourcen durch Haushaltsgeräte bezog, auf. Im Rahmen dieser Richtlinie werden delegierte Rechtsakte, d.h. Verordnungen, erlassen, die in jedem Mitgliedsstaat der EU rechtlich bindend sind.
Die Ausgestaltung der Anforderungen an die einzelnen Produktgruppen wird durch die Europäische Kommission unter Beteiligung der Mitgliedstaaten und der interessierten Kreise vorgenommen. Im Folgenden ist dieser Prozess dargestellt:
Ziele
Die Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung hat folgende Ziele:
- Information des Endverbrauchers energieverbrauchsrelevanter Produkte
Durch die Energieverbrauchskennzeichnung soll dem Endverbraucher ermöglicht werden, sich zu informieren und sich für effiziente Produkte zu entscheiden, was für ihn zu Kosteneinsparungen führt.
Unter "Produktgruppen" finden Sie die mit einem Labelsymbol gekennzeichneten Verordnungen zu den Produkten, die ein Energielabel tragen müssen.
Produktgruppen
- Senkung des Energieverbrauchs in der EU
Durch das Energielabel werden effizientere Produkte gekauft, und die Entwicklung effizienterer Geräte wird vorangetrieben, was insgesamt positive Auswirkungen auf dem Verbrauch an Energie und anderer Ressourcen in der EU hat.
- Die Richtlinie schafft einen Rahmen für eine europäische Regelung der Energieverbrauchskennzeichnung, um keine Handelshemmnisse durch national unterschiedliche Vorschriften entstehen zu lassen. Dies wird erreicht durch den Erlass von verbindlichen Durchführungsmaßnahmen für die gesamte Gemeinschaft und den Schutz des freien Warenverkehrs (Art. 6) vor weitergehenden Vorschriften der Mitgliedsstaaten.
Die Richtlinie kann in allen Amtssprachen von der EUR-Lex Seite heruntergeladen werden.