Vorrangige Ziele von Ökodesign und Verbrauchskennzeichnung sind die Energieeffizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten zu verbessern, dadurch Kosten einzusparen und darüber hinaus alle Umweltauswirkungen zu minimieren, die von diesen Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus ausgehen.

Doch diese Ziele werden nur zum Teil durch das gesetzliche Verbieten besonders schlechter Produkte (Mindestanforderungen aus Ökodesign) erreicht. So müssen Produkte vom Markt genommen werden, wenn sie diese Anforderungen nicht erfüllen. Einen starken Einfluss haben aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie entscheiden, was sie kaufen. Damit ihre Kaufentscheidung auf energieeffiziente Geräte fällt, muss der Markt für sie ausreichend transparent sein.

Die europäische Energiepolitik schafft durch Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Informationen über angebotene Produkte erhalten und sie diese Produkte auch auf ihre Energieeffizienz hin untereinander vergleichen können.

Setzen Hersteller bei Neugeräten teure Technik oder neu entwickelte Produkte ein, steigen oft deren Anschaffungskosten. Die Ökodesign-Richtlinie legt jedoch fest, dass bei durchschnittlicher Verwendung des Produktes die eingesparten Energiekosten die Preissteigerung auffangen müssen.

Falls der Verbraucher oder die Verbraucherin den Verdacht hat, dass ein Produkt die Ökodesign-Anforderungen nicht erfüllt, kann er oder sie sich an die Marktüberwachung wenden. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn ein Haushaltsgerät deutlich mehr Strom verbraucht als durch die Effizienzklasse angegeben.

Die Marktüberwachungsbehörden können bei Produkten, die gegen Ökodesign oder Energieverbrauchskennzeichnung verstoßen, einen Rückruf oder ein Verkaufsverbot veranlassen. Bei Rückrufen haben die Käuferinnen und Käufer ein Recht auf kostenlose Nachbesserung oder Rückabwicklung des Kaufvertrages.

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