Die Ökodesign-Richtlinie (auch ErP-Richtlinie Energy related Products) zur umweltgerechten Gestaltung von Produkten ist eine Rahmenrichtlinie, die selbst keine detaillierten Anforderungen an bestimmte Produktgruppen definiert. Sie formuliert innerhalb der EU übergreifende Zielstellungen und Regelungen zum Prozess der Rechtssetzung, die dann jeweils für einzelne Produktgruppen erfolgen. Der Geltungsbereich der Richtlinie umfasst alle Produktgruppen, die energieverbrauchsrelevant sind, ein ausreichendes Marktvolumen und ein hohes Einsparpotential haben. Ausgenommen sind Verkehrsmittel zur Personen- oder Güterbeförderung. Die Richtlinie betrachtet den gesamten Lebenszyklus eines Produktes. Der Fokus der Verordnung liegt bisher auf der Energieeffizienz während der Nutzungsphase.

Die Anforderungen an die einzelnen Produktgruppen werden durch die EU-Kommission unter Beteiligung der Mitgliedstaaten und der interessierten Kreise erarbeitet.

Richtlinie 2009/125/EG (konsolidierter Text 2012, alle Sprachen)

Ziele der Richtlinie

Verringerung der Umweltauswirkungen energieverbrauchsrelevanter Produkte

Dieses Ziel soll durch die Formulierung von Anforderungen in Durchführungsmaßnahmen erreicht werden. Hier wird der gesamte Produktlebenszyklus einschließlich Auswahl und Einsatz von Rohmaterialien betrachtet: von der Entwicklung und Fertigung über die Nutzungsphase inklusive Verpackung, Transport, Vertrieb und Wartung bis hin zur Entsorgung oder zum Recycling.

Klimaschutz

Zum Erreichen der europäischen Klimaschutzziele müssen die Emissionen von Treibhausgasen, die durch Produktion, Betrieb und Entsorgung energiebetriebener Produkte entstehen, bedeutend gesenkt werden. Bei den meisten Produkten liegt der Schwerpunkt ihres Energieverbrauchs in der Nutzungsphase. Damit fallen in dieser Phase auch die meisten Emissionen an Treibhausgasen an.
Die Klimaschutzziele können realisiert werden, indem die Energieeffizienz dieser Produkte gesteigert wird. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sollten bereits auf der Stufe der Gestaltung ergriffen werden, da an diesem Punkt die späteren Umweltbelastungen und Produktionskosten festgelegt werden.

Harmonisierte Gesetzgebung

Die Richtlinie regelt die Ökodesign-Anforderungen, um in Europa keine Handelshemmnisse durch national unterschiedliche Vorschriften entstehen zu lassen. Dies wird erreicht, indem die EU-Kommission verbindliche Durchführungsmaßnahmen für die gesamte Gemeinschaft erlässt und den freien Warenverkehr vor weitergehenden Vorschriften der Mitgliedstaaten schützt.

ESPR - Ecodesign for Sustainable Products Regulation

Die EU-Kommission hat am 30.03.22 einen Vorschlag für eine Rahmenverordnung für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte veröffentlicht, welche die bisherige Ökodesign-Richtlinie ersetzen soll.

Die dem Vorschlag zugrunde liegende Rechtsetzungsinitiative wurde im Neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, der im März 2020 veröffentlicht wurde, vorgestellt. Dieser wiederum ist im Europäischen Grünen Deal im Zusammenhang mit der Mobilisierung der Industrie für eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft genannt.

Der Vorschlag für die Ökodesign-Rahmenverordnung sieht vor, den bisher sehr erfolgreichen Ökodesign-Ansatz auf ein viel breiteres Spektrum von Produkten anzuwenden. Ausnahmen soll es nur noch für Lebens- und Futtermittel, Arznei- und Tierarzneimittel und lebende Tiere und Pflanzen geben.

Im Vergleich zur bisherigen Richtlinie werden wesentlich mehr Nicht-Energie-Aspekte genannt. Anforderungen zur Ressourceneffizienz, zur nachhaltigen Produktion, zur Reparatur- und Kreislauffähigkeit, zu Problemstoffgehalten, zur Umweltauswirkung allgemein (Product Environmental Footprint, PEF), zu erwarteten Abfällen und zur Entsorgung unverkaufter Verbraucherprodukte sind im Rahmen des Vorschlags möglich und erwünscht.

Die produktspezifischen Regelungen sollen in delegierten Rechtsakten festgelegt werden. Der Vorschlag sieht weiter vor, dass für jede geregelte Produktgruppe ein digitaler Produktpass eingeführt wird.

Der Vorschlag der Kommission ist an Rat und Parlament gegangen und durchläuft nun das Ordentliche Gesetzgebungsverfahren.

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