Am 28. Juni 2024 wurde die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781 veröffentlicht mit Inkrafttreten am 18. Juli 2024.
Die dem Vorschlag zugrunde liegende Rechtsetzungsinitiative wurde im Neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, der im März 2020 veröffentlicht wurde, vorgestellt. Dieser wiederum ist im Europäischen Grünen Deal im Zusammenhang mit der Mobilisierung der Industrie für eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft genannt.
Mit der neuen Ökodesign-Rahmenverordnung wird der bisher sehr erfolgreiche Ökodesign-Ansatz auf ein viel breiteres Spektrum von Produkten anwendbar. Ausnahmen soll es nur noch wenige geben, z. B. für Fahrzeuge, Lebens- und Futtermittel, Arznei- und Tierarzneimittel und lebende Tiere und Pflanzen.
Im Vergleich zur bisherigen Richtlinie werden wesentlich mehr Nicht-Energie-Aspekte genannt. Anforderungen zur Ressourceneffizienz, zur nachhaltigen Produktion, zur Reparatur- und Kreislauffähigkeit, zu Problemstoffgehalten, zu Umweltauswirkungen, zu erwarteten Abfällen und zur Entsorgung unverkaufter Verbraucherprodukte sind im Rahmen des Vorschlags möglich und erwünscht. In der Rahmenverordnung direkt wird die Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuhe verboten mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten und mit Ausnahmen bzw. längerer Frist für KMU.
Die produktspezifischen Regelungen sollen in delegierten Rechtsakten festgelegt werden. Der Vorschlag sieht weiter vor, dass für jede geregelte Produktgruppe ein digitaler Produktpass eingeführt wird.
In Artikel 18 der ESPR sind die folgenden Produktgruppen für den ersten Arbeitsplan genannt: Eisen und Stahl, Aluminium, Textilien, insbesondere Bekleidung und Schuhwerk, Möbel, einschließlich Matratzen, Reifen, Waschmittel, Anstrichmittel, Schmierstoffe, Chemikalien, energieverbrauchsrelevante Produkte und Produkte der Informations- und Kommunikationstechnologie und sonstige Elektronikgeräte.
Für den Übergang von der Rahmenrichtlinie zur Verordnung sind ebenfalls Regelungen im Text getroffen. Hierzu finden Sie rechtzeitig Informationen auf unseren Produktgruppenseiten.
Zur Mitarbeit im Ökodesign-Forum finden Sie hier einen Beschluss der Kommission und hier den Aufruf zur Bewerbung.
Am 7. Juni 2024 fand an der BAM eine Informationsveranstaltung zur ESPR statt. Die Vortragsfolien können Sie hier finden.
Die Aufzeichnung eines Webinars der EU-Kommission zur ESPR ist hier verfügbar.