Das EnVKG setzt in Deutschland die Rahmenverordnung (EU) 2017/1369 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderer Ressourcen mittels Verbrauchskennzeichnung, sonstigen Produktinformationen und Angaben in der Werbung und sonstigen Werbeinformationen in nationales Recht um. Damit wird der Rechtsrahmen für die Marktüberwachung geschaffen. Die Pflichten aus den Produktverordnungen gelten davon unabhängig unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU.
Das EnVKG nennt die BAM als beauftragte Stelle, die insbesondere die für die Marktüberwachung zuständigen Landesbehörden bei der Entwicklung und Durchführung ihres Überwachungskonzepts unterstützt und die Öffentlichkeit informiert.

In Deutschland ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für die Umsetzung der Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung zuständig.

EnVKG Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz

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