Die Rahmenverordnung (EU) 2017/1369 zur Energieverbrauchskennzeichnung ist zum 1. August 2017 in Kraft getreten und hebt die Richtlinie 2010/30/EU auf, die sich auf die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderer Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten (Energielabel) und Produktinformationen bezog.
Delegierte Rechtsakte, die für jede einzelne Produktgruppe die Details zu den Anforderungen an die Etiketten regeln, bleiben so lange weiter in Kraft, bis sie durch einen neuen delegierten Rechtsakt für die betreffende Produktgruppe aufgehoben werden.

Verordnung (EU) 2017/1369

Die Rahmenverordnung gilt in jedem europäischen Mitgliedstaat unmittelbar und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden. Für die übrigen Anforderungen und die hier im Anschluss aufgeführten Änderungen gegenüber der geltenden Rechtslage gilt, dass diese sofort wirksam werden und von Lieferanten und Händlern auch bei bereits erlassenen Produktverordnungen beachtet werden müssen:

Neuerungen für Lieferanten, Hersteller und Importeure, Händler und Mitgliedsstaaten

2021: Das neue EU-Energielabel - Leitfaden für Händler: Die neuen Label mit den wichtigsten Änderungen und der Umstellungsprozess im Überblick

Die Anforderungen an die einzelnen Produktgruppen werden durch die EU-Kommission unter Beteiligung der Mitgliedstaaten und der interessierten Kreise erarbeitet.

Ziele der Verordnung

Information der Kundinnen und Kunden über energieverbrauchsrelevante Produkte

Durch die Energieverbrauchskennzeichnung sollen Kundinnen und Kunden in die Lage versetzt werden, sich für effiziente Produkte zu entscheiden, um dadurch den Energieverbrauch ihres Haushaltes zu verringern.

Senkung des Energieverbrauchs in der EU

Die Energieverbrauchskennzeichnung schafft Anreize bei Kundinnen und Kunden, effiziente Produkte zu kaufen und treibt dadurch die Entwicklung der Effizienz dieser Geräte voran. Die Energieeffizienz ist eine entscheidende Komponente der europäischen Klima- und Energiepolitik bis 2030 und ist für die Dämpfung der Energienachfrage von zentraler Bedeutung.

Vermeiden von Handelshemmnissen

Diese Rahmenverordnung ist das geeignete Rechtsinstrument, da sie klare und ausführliche Bestimmungen enthält, die eine abweichende Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ausschließt. Dadurch wird eine größere Harmonisierung als bisher in der gesamten Union sichergestellt. Ein harmonisierter Rechtsrahmen auf Unionsebene statt auf Ebene der Mitgliedstaaten senkt die Kosten bei den Herstellern, sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen und gewährleistet den freien Warenverkehr im Binnenmarkt.

Weiterführende Informationen