Staubsauger

Staubsauger

Quelle: CC0 Public Domain

Verordnungen

Die Verordnung (EU) 666/2013 zum Ökodesign wurde im Juli 2013 veröffentlicht.

Die Anforderungen aus der Ökodesign-Verordnung betreffen bisher den Energieverbrauch, die Leistungsaufnahme sowie die Staubaufnahme. Ab September 2017 wird es zusätzliche Anforderungen geben, insbesondere an die Motorlebensdauer und die Haltbarkeit des Schlauches. Die Verordnung (EU) 2016/2282 ändert den Anhang III bezüglich Toleranzen bei der Produktkonformitätsprüfung durch Behörden.

Die Verordnung (EU) 665/2013 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern von wurde im Juli 2013 veröffentlicht und wurde am 8 November 2018 auf Grund eines EuG-Gerichtsurteils für nichtig erklärt. Das Urteil ist ab dem 19. Januar 2019 rechtskräftig.

VerordnungAnwendungsbereichAusnahmenAnforderungen hinsichtlichNeue Anforderungen ab
(EU) 666/2013StaubsaugerNasssauger, kombinierte Nass- und Trockensauger, akku­betriebene Staubsauger, Saugroboter, Industriestaubsauger, Zentralstaubsauger, Bohnermaschinen, Staubsauger für AußenbereichEnergieverbrauch, Nennleistungsaufnahme, Staubaufnahme, Staubemission, Schallleistung, Schlauch- und Motorhaltbarkeit, Produktinformationen01.09.2014
01.09.2017

Dokumente

Ökodesign

Verordnung (EU) 666/2013 (konsolidierter Text Januar 2017, alle Sprachen)

Harmonisierte Normen

Verbrauchskennzeichnung

Mitteilung über die Nichtigerklärung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 665/2013

Leitfäden

Leitfaden zu Ökodesign und Verbrauchskennzeichnung für Hersteller von Staubsaugern

Überarbeitung

Die Überarbeitungsstudie wurde im Juni 2019 abgeschlossen. Am 30. Oktober 2019 fand ein Konsultationsforum zu den Entwürfen der Kommission statt.

Verordnungsentwurf Ökodesign

Verordnungsentwurf Labelling

Überarbeitungsstudie 2019

Im März 2022 gab es ein Konsultationsforum mit mehreren Themen, bei dem auch für Staubsauger neue Vorschläge diskutiert wurden.

https://circabc.europa.eu/ui/group/418195ae-4919-45fa-a959-3b695c9aab28/library/cfdb4c9a-70bc-4fbb-8c68-0ccf661a2cff?p=1&n=10&sort=modified_DESC

Überarbeitung der Haltbarkeitsanforderungen

Artikel 7 (2) schreibt eine Überprüfung der Anforderungen an die Haltbarkeit des Schlauches und die Motorlebensdauer vor. Nach Beauftragung einer Studie legt die Kommission am 27. März 2017 dem Konsultationsforum einen Bericht vor.

Weiterführende Informationen