Anzeige an einem Wäschetrockner

Wäschetrockner

Quelle: BAM, Olaf Mätzner

Verordnungen

Seit dem 1. Juli 2025 gelten für Haushaltswäschetrockner die Verordnungen (EU) 2023/2533 (Ökodesign) und (EU) 2023/2534 (Energieverbrauchkennzeichnung). Die Verordnung zum Energieverbrauchskennzeichnung wurde durch die (EU) 2025/1353 ergänzt. Diese legt fest, dass ab dem 1. Januar 2027 auf dem Energielabel für Wäschetrockner die Reparierbarkeit durch einen Index ausgewiesen werden muss. Lieferanten dürfen dies freiwillig schon seit dem 24. November 2025 tun.

Anwendungsbereich

Waschtrockner werden unter dem Los ENER 14 (Haushaltswaschmaschinen) mitbehandelt.

VerordnungAnwendungsbereichAusnahmenAnforderungen hinsichtlichNeue Anforderungen ab
(EU) 2023/2533
WäschetrocknerWaschtrockner, WäscheschleudernAnforderungen an das eco-Programm, Energieeffizienz, Kondensationseffizienz, Standby, Ressourceneffizienz inkl. Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Informationsanforderungen01.07.2025
24.11.2025
(EU) 2023/2534
WäschetrocknerWaschtrockner, WäscheschleudernEnergieverbrauchskennzeichnung, Produktdatenblatt01.07.2025
24.11.2025


Dokumente

Ökodesign

Verordnung (EU) 2023/2533 (ab 1. Juli 2025)
ergänzt durch Verordnung (EU) 2025/2262 (ab 24. November 2025)

Harmonisierte Normen

Verbrauchskennzeichnung

Verordnung (EU) 2023/2534 (ab 1. Juli 2025)
ergänzt durch Verordnung (EU) 2025/1353 (freiwillig ab 24. November 2025, sonst ab 1. Januar 2027)

Harmonisierte Normen

Information zur Darstellung des Labelpfeils

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zu den alten Verordnungen

Weiterführende Informationen