
Waschmaschine
Quelle: BAM
Verordnungen
Die neuen Verordnungen (EU) 2019/2023 und (EU) 2019/2014 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen und zur Energieverbrauchskennzeichnung von Waschmaschinen und Waschtrocknern sind am 5. Dezember 2019 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie gelten ab dem 1. März 2021. Lieferanten müssen allerdings schon ab dem 1. November 2020 ihren Produkten zusätzlich zum alten ein neues Energielabel beifügen.
Verordnung | Anwendungsbereich | Ausnahmen | Anforderungen | ab |
---|---|---|---|---|
(EU) 2019/2023 | Haushaltswaschmaschinen Haushaltswaschtrockner | Waschmaschinen und Waschtrockner, die unter die Richtlinie 2006/42/EG fallen; mit Batterien/Akkumulatoren betriebene Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner, die über einen getrennt zu erwerbenden Gleichrichter am Stromnetz betrieben werden können | Programmangebot, Energieeffizienz, Funktionen, Programmdauer, Wasserverbrauch, Leistungsaufnahme in Aus- und Bereitschaftszuständen, Verfügbarkeit von Ersatzteilen, einfache Demontage bestimmter Werkstoffe, Informationen | 25.12.2019 01.03.2021 01.03.2024 |
(EU) 2019/2014 | Haushaltswaschmaschinen Haushaltswaschtrockner | Waschmaschinen und Waschtrockner, die unter die Richtlinie 2006/42/EG fallen; mit Batterien/Akkumulatoren betriebene Haushaltswaschmaschinen und mit Batterien/Akkumulatoren betriebene Haushaltswaschtrockner, die über einen getrennt zu erwerbenden Gleichrichter am Stromnetz betrieben werden können; Haushaltswaschmaschinen mit einer Nennkapazität von weniger als 2 kg und Haushaltswaschtrockner mit einer Nennkapazität (Waschen) bis zu 2 kg | Energieverbrauchskennzeichnung, Produktdatenblatt | 25.12.2019 01.11.2020 01.03.2021 |
Dokumente
Ökodesign
Verordnung (EU) 2019/2023 März 2021 (konsolidiert mit 2 Berichtigungen sowie der Omnibus-Verordnung) alle Sprachen, gültig ab 1. März 2021,
Verbrauchskennzeichnung
Verordnung (EU) 2019/2014 Dezember 2019 (konsolidiert mit 1. Berichtigung) alle Sprachen, gültig ab 1. März 2021,
2. Berichtigung Februar 2021
Änderung März 2021 durch Omnibusverordnung