Geschirrspüler

Geschirrspüler

Quelle: BAM

Verordnungen

Die neuen Verordnungen (EU) 2019/2022 und (EU) 2019/2017 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen und zur Energieverbrauchskennzeichnung von Geschirrspülern sind am 5. Dezember 2019 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie gelten seit dem 1. März 2021.

VerordnungAnwendungsbereichAusnahmenAnforderungenab
(EU) 2019/2022Netzbetriebene HaushaltsgeschirrspülerGeschirrspüler, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/42/EG fallen; mit Batterien/Akkumulatoren betriebene Haushaltsgeschirrspüler, die über einen getrennt zu erwerbenden Gleichrichter am Stromnetz betrieben werden könnenProgrammangebot, Energieeffizienz, Funktionen, Leistungsaufnahme in Aus- und Bereitschaftszuständen, Verfügbarkeit von Ersatzteilen, einfache Demontage bestimmter Werkstoffe, Informationen25.12.2019
01.03.2021
01.03.2024
(EU) 2019/2017Netzbetriebene HaushaltsgeschirrspülerGeschirrspüler, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/42/EG fallen; mit Batterien/Akkumulatoren betriebene Haushaltsgeschirrspüler, die über einen getrennt zu erwerbenden Gleichrichter am Stromnetz betrieben werden könnenEnergieverbrauchskennzeichnung, Produktdatenblatt25.12.2019
01.11.2020
01.03.2021

Dokumente

Ökodesign

Verordnung (EU) 2019/2022 konsolidiert Mai 2021, alle Sprachen, gültig ab 1. März 2021

Harmonisierte Normen

Verbrauchskennzeichnung

Verordnung (EU) 2019/2017 konsolidiert Mai 2021, alle Sprachen, gültig ab 1. März 2021,

Harmonisierte Normen

Überarbeitung

Im Juni 2024 begann die Überarbeitungsstudie zu Geschirrspülern, die dann im Rahmen der ESPR geregelt werden.



Weiterführende Informationen