
Geschirrspüler
Quelle: BAM
Verordnungen
Die neuen Verordnungen (EU) 2019/2022 und (EU) 2019/2017 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen und zur Energieverbrauchskennzeichnung von Geschirrspülern sind am 5. Dezember 2019 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie gelten seit dem 1. März 2021.
Verordnung | Anwendungsbereich | Ausnahmen | Anforderungen | ab |
---|---|---|---|---|
(EU) 2019/2022 | Netzbetriebene Haushaltsgeschirrspüler | Geschirrspüler, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/42/EG fallen; mit Batterien/Akkumulatoren betriebene Haushaltsgeschirrspüler, die über einen getrennt zu erwerbenden Gleichrichter am Stromnetz betrieben werden können | Programmangebot, Energieeffizienz, Funktionen, Leistungsaufnahme in Aus- und Bereitschaftszuständen, Verfügbarkeit von Ersatzteilen, einfache Demontage bestimmter Werkstoffe, Informationen | 25.12.2019 01.03.2021 01.03.2024 |
(EU) 2019/2017 | Netzbetriebene Haushaltsgeschirrspüler | Geschirrspüler, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/42/EG fallen; mit Batterien/Akkumulatoren betriebene Haushaltsgeschirrspüler, die über einen getrennt zu erwerbenden Gleichrichter am Stromnetz betrieben werden können | Energieverbrauchskennzeichnung, Produktdatenblatt | 25.12.2019 01.11.2020 01.03.2021 |
Dokumente
Ökodesign
Verordnung (EU) 2019/2022 konsolidiert Mai 2021, alle Sprachen, gültig ab 1. März 2021
Verbrauchskennzeichnung
Verordnung (EU) 2019/2017 konsolidiert Mai 2021, alle Sprachen, gültig ab 1. März 2021,
Überarbeitung
Im Juni 2024 begann die Überarbeitungsstudie zu Geschirrspülern, die dann im Rahmen der ESPR geregelt werden.