
Temperaturanzeige
Quelle: creative commons, flickr.com, André Pirker
ärzDie neuen Verordnungen (EU) 2019/2019 und (EU) 2019/2016 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen und zur Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten sind am 5. Dezember 2019 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie gelten ab dem 1. März 2021. Lieferanten müssen allerdings schon ab dem 1. November 2020 ihren Produkten zusätzlich zum alten ein neues Energielabel beifügen.
Verordnung | Anwendungsbereich | Ausnahmen | Anforderungen hinsichtlich | Neue Anforderungen ab |
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(EU) 2019/2019 | Netzbetriebene Kühlgeräte zwischen 10 und 1500 Litern Volumen | gewerbliche Kühllagerschränke und Schnellkühler/-froster, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, mobile Kühlgeräte, Geräte, deren Hauptfunktion nicht die Kühllagerung von Lebensmitteln ist | Energieeffizienz, Funktionen, Verfügbarkeit von Ersatzteilen, einfache Demontage bestimmter Werkstoffe, Informationen | 25.12.2019 01.03.2024 |
(EU) 2019/2016 | Netzbetriebene Kühlgeräte zwischen 10 und 1500 Litern Volumen | gewerbliche Kühllagerschränke und Schnellkühler/-froster, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, mobile Kühlgeräte, Geräte, deren Hauptfunktion nicht die Kühllagerung von Lebensmitteln ist | Energieverbrauchskennzeichnung, Produktdatenblatt | 25.12.2019 01.11.2020 01.03.2021 |
Dokumente
Ökodesign
Verordnung (EU) 2019/2019 März 2021 (konsolidiert mit 1 Berichtigung und der Omnibusverordnung) alle Sprachen, gültig ab 1. März 2021
Verbrauchskennzeichnung
Verordnung (EU) 2019/2016 März 2021 (konsolidiert mit 2 Berichtigungen sowie der Omnibusverordnung), alle Sprachen, gültig ab 1. März 2021,