Die neuen Verordnungen (EU) 2019/2019 und (EU) 2019/2016 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen und zur Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten sind am 5. Dezember 2019 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie gelten seit dem 1. März 2021.
Verordnung | Anwendungsbereich | Ausnahmen | Anforderungen hinsichtlich | Neue Anforderungen ab |
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(EU) 2019/2019 | Netzbetriebene Kühlgeräte zwischen 10 und 1500 Litern Volumen | gewerbliche Kühllagerschränke und Schnellkühler/-froster, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, mobile Kühlgeräte, Geräte, deren Hauptfunktion nicht die Kühllagerung von Lebensmitteln ist | Energieeffizienz, Funktionen, Verfügbarkeit von Ersatzteilen, einfache Demontage bestimmter Werkstoffe, Informationen | 25.12.2019 01.03.2024 |
(EU) 2019/2016 | Netzbetriebene Kühlgeräte zwischen 10 und 1500 Litern Volumen | gewerbliche Kühllagerschränke und Schnellkühler/-froster, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, mobile Kühlgeräte, Geräte, deren Hauptfunktion nicht die Kühllagerung von Lebensmitteln ist | Energieverbrauchskennzeichnung, Produktdatenblatt | 25.12.2019 01.11.2020 01.03.2021 |
Dokumente
Ökodesign
Verordnung (EU) 2019/2019 konsolidiert Mai 2021, alle Sprachen, gültig ab 1. März 2021
Verbrauchskennzeichnung
Verordnung (EU) 2019/2016 konsolidiert Mai 2021, alle Sprachen, gültig ab 1. März 2021,
Berichtigung von 26.9.2023 durch Verodnung (EU) 2023/2048