Schon die Ökodesignrichtlinie hatte den ganzen Lebenszyklus eines Produktes sowie alle bedeutsamen Umweltaspekte im Blick, die produktspezifischen Verordnungen regelten aber vorrangig die Energieeffizienz der Produkte, da hier viel Potential gehoben werden konnte.

Einige Aspekte, die über die Energieeffizienz hinausgehen, sind jedoch bereits unter der Ökodesignrichtlinie geregelt. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten:

 Haltbarkeit

Reparierbarkeit/

Refurbishment

RezyklierbarkeitWiederverwendung von Komponenten
Supermarkt-kühlgeräteMindestdauer der angebotenen Garantie

 

 

 

 

 

 

Ersatzteil-mindestverfügbarkeit und maximale Lieferzeit, Ausbaubarkeit mit allgemein verfügbaren Werkzeugen, Zugang zu Reparatur-informationen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zugang zu Komponenten, produktspezifisch

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausbaubarkeit von Komponenten mit allgemein verfügbaren Werkzeugen

HaushaltskühlgeräteMindestdauer der angebotenen Garantie

Haushalts-

geschirrspüler

 
Haushalts-waschmaschinen und -waschtrockner 
DisplaysVerfügbarkeit von Software- und Firmware-Aktualisierungen
SchweißgeräteInformation zur Verwendung von Schweißdraht, Zusatzwerkstoff und Schutzgas
BeleuchtungInformation zur Lebensdauer von LEDZerstörungsfreie Entnahme von Lichtquellen aus umgebenden Produkten  
StaubsaugerHaltbarkeit des Schlauches und MotorlebensdauerInformationen zur zerstörungsfreien Demontage Informationen zur zerstörungsfreien Demontage
Server Firmware-verfügbarkeit, Demontage-möglichkeit wichtiger KomponentenAngabe Gewichtsspanne Kobalt und NeodymFunktion zur sicheren Datenlöschung

Tabelle in Anlehnung an JRC

ESPR

Mit der ESPR wird der erfolgreiche Ökodesignansatz einerseits auf ein viel breiteres Produktspektrum weit über energieverbrauchsrelevante Produkte hinaus übertragen, und andererseits sollen explizit mehr Material- und Ressourceneffizienzaspekte geregelt werden. Konkret genannt sind in Artikel 5 der ESPR die folgenden Produktaspekte, die je nach Relevanz für die Produktgruppe betrachtet werden sollen:

-          Funktionsbeständigkeit

-          Zuverlässigkeit

-          Wiederverwendbarkeit

-          Nachrüstbarkeit,

-          Reparierbarkeit,

-          die Möglichkeit der Wartung und Instandsetzung

-          das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe,

-          Energieverbrauch und Energieeffizienz

-          Wassernutzung und Wassereffizienz

-          Ressourcennutzung und Ressourceneffizienz

-          Rezyklatanteil

-          die Möglichkeit der Wiederaufarbeitung

-          Recyclingfähigkeit

-          die Möglichkeit der Verwertung von Materialien

-          Umweltauswirkungen, einschließlich des CO2-Fußabdrucks und des Umweltfußabdrucks

-          Menge des voraussichtlich entstehenden Abfalls

Eine weitere wichtige Nachhaltigkeitsanforderung, die die ESPR einführt, ist das Vorhandensein eines digitalen Produktpasses für die geregelten Produkte. Damit soll die Rückverfolgbarkeit eines Produkts während seines gesamten Lebenszyklus erheblich verbessert werden.

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