Schon die Ökodesignrichtlinie hatte den ganzen Lebenszyklus eines Produktes sowie alle bedeutsamen Umweltaspekte im Blick, die produktspezifischen Verordnungen regelten aber vorrangig die Energieeffizienz der Produkte, da hier viel Potential gehoben werden konnte.
Einige Aspekte, die über die Energieeffizienz hinausgehen, sind jedoch bereits unter der Ökodesignrichtlinie geregelt. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten:
Haltbarkeit | Reparierbarkeit/ Refurbishment | Rezyklierbarkeit | Wiederverwendung von Komponenten | |
Supermarkt-kühlgeräte | Mindestdauer der angebotenen Garantie |
Ersatzteil-mindestverfügbarkeit und maximale Lieferzeit, Ausbaubarkeit mit allgemein verfügbaren Werkzeugen, Zugang zu Reparatur-informationen |
Zugang zu Komponenten, produktspezifisch |
Ausbaubarkeit von Komponenten mit allgemein verfügbaren Werkzeugen |
Haushaltskühlgeräte | Mindestdauer der angebotenen Garantie | |||
Haushalts- geschirrspüler | ||||
Haushalts-waschmaschinen und -waschtrockner | ||||
Displays | Verfügbarkeit von Software- und Firmware-Aktualisierungen | |||
Schweißgeräte | Information zur Verwendung von Schweißdraht, Zusatzwerkstoff und Schutzgas | |||
Beleuchtung | Information zur Lebensdauer von LED | Zerstörungsfreie Entnahme von Lichtquellen aus umgebenden Produkten | ||
Staubsauger | Haltbarkeit des Schlauches und Motorlebensdauer | Informationen zur zerstörungsfreien Demontage | Informationen zur zerstörungsfreien Demontage | |
Server | Firmware-verfügbarkeit, Demontage-möglichkeit wichtiger Komponenten | Angabe Gewichtsspanne Kobalt und Neodym | Funktion zur sicheren Datenlöschung |
Tabelle in Anlehnung an JRC
ESPR
Mit der ESPR wird der erfolgreiche Ökodesignansatz einerseits auf ein viel breiteres Produktspektrum weit über energieverbrauchsrelevante Produkte hinaus übertragen, und andererseits sollen explizit mehr Material- und Ressourceneffizienzaspekte geregelt werden. Konkret genannt sind in Artikel 5 der ESPR die folgenden Produktaspekte, die je nach Relevanz für die Produktgruppe betrachtet werden sollen:
- Funktionsbeständigkeit
- Zuverlässigkeit
- Wiederverwendbarkeit
- Nachrüstbarkeit,
- die Möglichkeit der Wartung und Instandsetzung
- das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe,
- Energieverbrauch und Energieeffizienz
- Wassernutzung und Wassereffizienz
- Ressourcennutzung und Ressourceneffizienz
- Rezyklatanteil
- die Möglichkeit der Wiederaufarbeitung
- Recyclingfähigkeit
- die Möglichkeit der Verwertung von Materialien
- Umweltauswirkungen, einschließlich des CO2-Fußabdrucks und des Umweltfußabdrucks
- Menge des voraussichtlich entstehenden Abfalls
Eine weitere wichtige Nachhaltigkeitsanforderung, die die ESPR einführt, ist das Vorhandensein eines digitalen Produktpasses für die geregelten Produkte. Damit soll die Rückverfolgbarkeit eines Produkts während seines gesamten Lebenszyklus erheblich verbessert werden.