In der ESPR gibt es die Bestimmung, dass ab Juli 2026 die Vernichtung von Kleidung und Schuhen verboten ist, wenn keine Ausnahme zutrifft. Dazu hat die Kommission im Februar 2026 einen delegierten Rechtsakt angenommen, der bestimmte und gerechtfertigte Umstände festlegt, unter denen die Vernichtung zulässig ist, beispielsweise aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von Produktschäden.

Das Vernichtungsverbot gilt nicht für Klein- und Kleinstunternehmen, für mittlere Unternehmen gilt es ab Juli 2030.

Vorstudie

Preparatory Study on Textile Products

Weiterführende Informationen