Verordnungen
Die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung für Luftkonditionierer (Klimageräte) (EU) 626/2011 wurde am 6. Juli 2011 veröffentlicht.
Die Verordnung zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumklimageräten und Komfortventilatoren (EU) 206/2012 wurde am 10. März 2012 veröffentlicht. Anhang III (Toleranzen in der Produktkonformitätsprüfung durch Behörden) wurde durch die Verordnung (EU) 2016/2282 geändert.
Die Verordnung (EU) 518/2014 ergänzt die 626/2011 um Vorgaben zur Energieverbrauchskennzeichnung im Internet. Die Verordnung (EU) 2017/254 ändert den Anhang VIII bezüglich Toleranzen in der Produktkonformitätsprüfung durch Behörden.
Anwendungsbereich
Dunstabzugshauben werden in Los ENER 22 behandelt.
Wohnraumlüftungsgeräte werden mit den Lüftungsanlagen in Los ENTR 6 behandelt.
Verordnung | Anwendungsbereich | Ausnahmen | Anforderungen hinsichtlich | Neue Anforderung ab |
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(EU) 206/2012 | Netzbetriebene Raumklimageräte mit einer Nennleistung bis 12 kW für das Kühlen bzw. für das Heizen bei Produkten ohne Kühlfunktion, Komfortventilatoren mit einer elektrischen Ventilatorleistungsaufnahme bis 125 W | netzbetriebene Luftkonditionierer mit einer Nennleistung bis 12 kW Kühlleistung bzw. Heizleistung bei Produkten ohne Kühlfunktion | Mindestenergieeffizienz, Leistungsaufnahme im Aus- und Bereitschaftszustand, Schallleistungspegel, Produktinformationen | 01.01.13 01.01.14 |
(EU) 626/2011 | Netzbetriebene Luftkonditionierer mit einer Nennleistung bis 12 kW Kühlleistung bzw. Heizleistung bei Produkten ohne Kühlfunktion | Geräte, die nichtelektrische Energiequellen verwenden, Luftkonditionierer, bei denen auf der Verflüssiger- und/oder der Verdampferseite keine Luft als Wärmeträger verwendet wird | Energieverbrauchskennzeichnung, Produktdatenblatt | 01.01.2013 01.01.2015 |
Dokumente
Ökodesign
Verordnung (EU) 206/2012 (konsolidierter Text Januar 2017, alle Sprachen)
Verbrauchskennzeichnung
Verordnung (EU) 626/2011 (konsolidierter Text März 2017, alle Sprachen)
Berichtigung von 26.9.2023 durch Verodnung (EU) 2023/2048
Überarbeitung
Die Abschlussberichte der Überarbeitungsstudie liegen vor. Ziel der Überarbeitung ist es, die Anforderungen vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung, des Nutzerverhaltens, der Marktentwicklung, und ökologischer sowie ökonomischer Faktoren zu prüfen.