Netzteile

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Quelle: BAM

Die Verordnung (EU) 2019/1782 ersetzte am 1. April 2020 die Verordnung (EG) 278/2009. Sie wird am 14. Dezember 2028 durch die Verordnung (EU) 2025/2052 abgelöst. Freiwillig kann auch die neue Verordnung auch schon ab dem 14. Dezember 2025 angewendet werden.

VerordnungAnwendungsbereichAusnahmenAnforderungen hinsichtlichNeue Anforderungen ab
(EU) 2019/1782externe NetzteileSpannungswandler, unterbrechungsfreie  Stromversorgungen, Batterieladegeräte, Konverter für  Lampen, externe  Stromversorgungsgeräte für medizinische Geräte,
bis 1. April 2025 bestimmte Ersatzteile oder Zubehör externer Netzteile
Leistungsaufnahme bei Nulllast, durchschnittliche Effizienz, Produktinformationen01.04.2020
(EU) 2025/2052externe NetzteileSeparate Betriebsgeräte für Beleuchtung, unterbrechungsfreie Stromversorgungen, externe Stromversorgungsgeräte für medizinische Geräte, Dockingstationen für Autonome Geräte, externe Netzteile für TransportgeräteLeistungsaufnahme bei verschiedenen Lasten, durchschnittliche Effizienz, Interoperabilität (USB-C), Produktinformationen14.12.2028
(14.12.2025)

Dokumente

Ökodesign

Verordnung (EU) 2019/1782 Oktober 2019, alle Sprachen

Verordnung (EU) 2025/2052, freiwillig ab 14. Dezember 2025, sonst ab 14. Dezember 2028

Harmonisierte Normen

Verbrauchskennzeichnung

keine

zu den alten Verordnungen

Weiterführende Informationen