Vorbereitung von Stellungnahmen und Beraterkreise

Wie in der Liste dargestellt, werden produktspezifische Verordnungen in mehreren Schritten vorbereitet. Die BAM entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter in die EU-Gremien, in welchen Verordnungsentwürfe diskutiert werden.

Die deutsche Delegation erarbeitet im Vorfeld eine Position, die zwischen den beiden beteiligten Bundesoberbehörden, der BAM und dem Umweltbundesamt, abgestimmt wird. In diese Position fließen auch fachliche Stellungnahmen von Interessensgruppen in Deutschland ein. Die Stellungnahmen können in schriftlicher Form an die BAM gesandt oder im sogenannten Beraterkreis geäußert werden. Die Beraterkreise finden üblicherweise online statt und werden von der BAM geleitet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Beraterkreises kommen aus Industrie- und Umweltverbänden, Unternehmen, Normungsgremien, unabhängigen Organisationen sowie den beteiligten Behörden und Ministerien. Je nach Produktlos wechselt die Zusammensetzung des Beraterkreises und je nach Interesse können sich jederzeit weitere Personen oder Institutionen unter oekodesign@bam.de  anmelden.

Der fachliche Austausch im Beraterkreis für ein bestimmtes Produktlos findet immer vor dem nächstfolgenden Termin statt, bei dem es auf EU-Ebene behandelt wird. So werden die Ergebnisse aus den Beraterkreisen in der schriftlichen Stellungnahme Deutschlands berücksichtigt.

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