Welche Rolle hat die BAM dabei?

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) wird sowohl im Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz EVPG als auch im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz EnVKG als die "Beauftragte Stelle" genannt. Die daraus folgenden Aufgaben bearbeitet die BAM auf mehreren Ebenen und verbindet damit die Interessen der EU-Kommission, des Bundes und der Länder sowie der Hersteller, Lieferanten, Importeure und der Öffentlichkeit.

Vorbereitung von Stellungnahmen und Beraterkreise

Wie in zuvor dargestellt, werden produktspezifische Verordnungen in mehreren Schritten vorbereitet. Die BAM entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter in die EU-Gremien, in welchen Verordnungsentwürfe diskutiert werden.

Die deutsche Delegation erarbeitet im Vorfeld eine Position, die zwischen den beiden beteiligten Bundesoberbehörden, der BAM und dem Umweltbundesamt, abgestimmt wird. In diese Position fließen auch fachliche Stellungnahmen von Interessensgruppen in Deutschland ein. Die Stellungnahmen können in schriftlicher Form an die BAM gesandt oder im sogenannten Beraterkreis geäußert werden. Die Beraterkreise finden üblicherweise online statt und werden von der BAM geleitet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Beraterkreises kommen aus Industrie- und Umweltverbänden, Unternehmen, Normungsgremien, unabhängigen Organisationen sowie den beteiligten Behörden und Ministerien. Je nach Produktlos wechselt die Zusammensetzung des Beraterkreises und je nach Interesse können sich jederzeit weitere Personen oder Institutionen unter oekodesign@bam.de anmelden.

Der fachliche Austausch im Beraterkreis für ein bestimmtes Produktlos findet immer vor dem nächstfolgenden Termin statt, bei dem es auf EU-Ebene behandelt wird. So werden die Ergebnisse aus den Beraterkreisen in der schriftlichen Stellungnahme Deutschlands berücksichtigt.

Informationsangebot

Die BAM informiert auf ihren Seiten über den aktuellen Stand rund um Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung.

Damit unterstützt die BAM insbesondere Hersteller, Importeure und Händler, die Regelungen fristgerecht für ihre Produkte einzuhalten. Besondere Beachtung gilt hier den kleinen und mittleren Unternehmen sowie den Kleinstunternehmen. Konkrete schriftliche Anfragen an oekodesign@bam.de werden von Expertinnen und Experten beantwortet.

Marktüberwachung

Nur Regelungen, die überwacht werden, können wirksam sein. Die BAM koordiniert den Informationsaustausch zwischen den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sowie zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der EU. Dabei ist es sehr wichtig, dass alle zuständigen Behörden der EU rechtzeitig und gleichzeitig informiert werden. Denn: Erfüllt ein Produkt nicht die entsprechenden Kriterien, die in den Durchführungsmaßnahmen beschrieben sind, darf es in der gesamten EU nicht auf den Markt.

Auch berät die BAM die Länderbehörden bei der Erarbeitung ihres Überwachungskonzeptes und wie sie die Wirksamkeit ihrer Marktüberwachung überprüfen.

Weiterführende Informationen