03.03.2021

Zum 19. Februar 2021 ist die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EnVKV) geändert worden. Die Bestimmungen gelten nun für alle Delegierten Verordnungen zur Energieverbrauchskennzeichnung. Somit ist auch die Nichtkonformität mit den Verordnungen zum neuen EU-Energielabel als Ordnungswidrigkeit definiert.

zum Text der EnVKV

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