01.03.2021

Die Verordnungen zur Änderung der Anforderungen an Ökodesign und Energieverbauchskennzeichnung sind am 1. März 2021 in Kraft getreten. Damit werden verschiedene Klarstellungen und Korrekturen für die folgenden Produktgruppen angenommen: Server und Datenspeicherprodukte, Elektromotoren und Drehzahlregelungen, Kühlgeräte, Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, elektronische Displays, Haushaltsgeschirrspüler, Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner sowie Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion.

Konsolidierte Texte der einzelnen Produktverordnungen liegen bisher noch nicht vor.

Änderungen Ökodesign
Änderungen Energieverbrauchskennzeichnung

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