05.12.2019

Die neuen Verordnungen (EU) 2019/2019 und (EU) 2019/2016 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen und zur Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten sind am 5. Dezember 2019 im Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie gelten ab dem 1. März 2021. Lieferanten müssen allerdings schon ab dem 1. November 2020 ihren Produkten zusätzlich zum alten ein neues Energielabel beifügen.

siehe ENER 13

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