17.03.2017

Am 15. Februar 2017 wurde die Verordnung (EU) 2017/254 zur Anwendbarkeit von Messtoleranzen im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ergänzt die bestehenden Labelverordnungen und legt fest, dass die vorgesehen Messtoleranzen nur von der Marktüberwachung zur Nachprüfung verwendet werden dürfen, nicht aber vom Hersteller für die Angabe der Werte in den technischen Unterlagen, die Interpretation dieser Werte zur Erreichung der Konformität oder zur Angabe besserer Leistungskennwerte.

Toleranzen

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